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IGH – der Internationale Gerichtshof
Der Internationale Gerichtshof der die offizielle Abkürzung IGH trägt, auf französisch Cour Internationale de Justice heißt und wie folgt abgekürzt wird C.I.J. Der englische Titel lautet International Court of Justice (I.C.J.). Dieser Gerichtshof aufgrund der Satzung der Vereinten Nationen anstelle des ständigen Internationalen Gerichtshofes im Jahre 1946 ins Leben gerufen, welches sich aus dem Statut vom 26.06.1945, Verfahrensordnung vom 6.5.1946 ergibt. Als Sitz wurde Den Haag in den Niederlanden gewählt. Das Gericht besteht aus fünfzehn von der UNO-Vollversammlung und dem UN-Sicherheitsrat für fünf Jahre gewählten Richtern. Das Gericht entscheidet in durch Klage anhängig gemachten Streitverfahren zwischen souveränen Staaten und in Gutachtenverfahren auf Antrag der verschiedenen Organe der Vereinten Nationen oder ihrer Sonderorganisationen.
Durch den Beitritt in die UNO nimmt ein Staat automatisch auch das Statut des Internationalen Gerichtshofes an. Daraus ergibt sich, dass dem entsprechenden Staat der Zugang zum Gericht offen steht. Jedoch setzt die Unterwerfung unter dessen Gerichtsbarkeit eine besondere Vereinbarung oder gegenseitige Unterwerfungserklärung voraus, die allgemein oder für einzelne Streitsachen erfolgen und auch durch einen Vorbehalt eingeschränkt werden kann. Die Entscheidungen des internationalen Gerichtshofes sind zwischen den jeweils streitenden Parteien bindend.
Bis zum Jahr 2003 hatte der IGH nur 76 Urteile ausgesprochen und 24 Rechtsgutachten gegeben, doch war im wesentlichen Maße an der Weiterentwicklung des Völkerrechts beteiligt. Deutschland hat im Jahr 2008 wie 65 andere Staaten zuvor, seine Unterwerfungserklärung abgegeben. Was für Deutschland zur Folge hat, dass es in allen völkerrechtlichen Fragen jeden Staat verklagen kann oder verklagt werden, der auch dies Unterwerfungserklärung abgegeben hat.
Durch den Beitritt in die UNO nimmt ein Staat automatisch auch das Statut des Internationalen Gerichtshofes an. Daraus ergibt sich, dass dem entsprechenden Staat der Zugang zum Gericht offen steht. Jedoch setzt die Unterwerfung unter dessen Gerichtsbarkeit eine besondere Vereinbarung oder gegenseitige Unterwerfungserklärung voraus, die allgemein oder für einzelne Streitsachen erfolgen und auch durch einen Vorbehalt eingeschränkt werden kann. Die Entscheidungen des internationalen Gerichtshofes sind zwischen den jeweils streitenden Parteien bindend.
Bis zum Jahr 2003 hatte der IGH nur 76 Urteile ausgesprochen und 24 Rechtsgutachten gegeben, doch war im wesentlichen Maße an der Weiterentwicklung des Völkerrechts beteiligt. Deutschland hat im Jahr 2008 wie 65 andere Staaten zuvor, seine Unterwerfungserklärung abgegeben. Was für Deutschland zur Folge hat, dass es in allen völkerrechtlichen Fragen jeden Staat verklagen kann oder verklagt werden, der auch dies Unterwerfungserklärung abgegeben hat.