© Thomas Stallkamp / pixelio.de
Organe der UN:
Sekretariat, Wirtschafts- und Sozialrat, Treuhandschaftsrat
Das Sekretariat ist das Verwaltungsorgan der Vereinten Nationen und steht unter der Leitung des Generalsekretärs, welcher der höchste Verwaltungsbeamte der Vereinten Nationen ist. Der Generalsekretär wird auf Empfehlung des Sicherheitsrates von der Generalversammlung für fünf Jahre gewählt. Dabei ist eine Wiederwahl möglich. Der Generalsekretär wie auch der Mitarbeiterstab des Sekretariats sind satzungsgemäß allen Einflüssen ihrer jeweiligen Heimatländer entzogen. Der Generalsekretär kann Fälle in denen der Friede bedroht wird vor den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bringen.
Der Wirtschafts- und Sozialrat der auf Englisch Economic and Social Council heißt und als ECOSOC abgekürzt wird, soll den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt sowie die umfassende friedliche Zusammenarbeit der Staaten auf allen Gebieten fördern und den Menschenrechten überall zur Geltung verhelfen. Er ist gegenüber der Generalversammlung verantwortlich, die auch seine 54 Mitglieder wählt. Hierbei werden jedes Jahr achtzehn Mitglieder für drei Jahre gewählt. Der Rat kann zu speziellen Problemen Studien anfertigen lassen, allgemeine Empfehlungen geben, internationale Abkommen entwerfen und internationale Staatenkonferenzen bei Bedarf einberufen.
Der Treuhandschaftsrat oder Treuhandrat wie er auch bezeichnet wird, heißt in der englischen Sprache Trusteeship Council. Er ist das verantwortliche Organ für das Treuhandsystem und die Gebiete ohne eine selbstständige Regierung. Diese bezeichnet man auch als Mandatsgebiete.
Aufgrund von Artikel 22 der Charta der Vereinten Nationen, hat die Generalversammlung einen breit gefächerten Kranz von Spezialorganen, also von Unterorganen und Unterorganisationen geschaffen. Das gleiche gilt auch für den Sicherheitsrat. Dabei haben die Sonderorganisationen ihre eigene Bedeutung. Zu den Spezialorganen gehören zum Beispiel das Weltkinderhilfswerk UNICEF, der hohe Flüchtlingskommissar der VN UNHCR. Zu den Sonderorganisationen gehören u.a. die Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur - UNESCO und die Internationale Atomenergie Behörde – IAEA.
Das Sekretariat ist das Verwaltungsorgan der Vereinten Nationen und steht unter der Leitung des Generalsekretärs, welcher der höchste Verwaltungsbeamte der Vereinten Nationen ist. Der Generalsekretär wird auf Empfehlung des Sicherheitsrates von der Generalversammlung für fünf Jahre gewählt. Dabei ist eine Wiederwahl möglich. Der Generalsekretär wie auch der Mitarbeiterstab des Sekretariats sind satzungsgemäß allen Einflüssen ihrer jeweiligen Heimatländer entzogen. Der Generalsekretär kann Fälle in denen der Friede bedroht wird vor den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bringen.
Der Wirtschafts- und Sozialrat der auf Englisch Economic and Social Council heißt und als ECOSOC abgekürzt wird, soll den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt sowie die umfassende friedliche Zusammenarbeit der Staaten auf allen Gebieten fördern und den Menschenrechten überall zur Geltung verhelfen. Er ist gegenüber der Generalversammlung verantwortlich, die auch seine 54 Mitglieder wählt. Hierbei werden jedes Jahr achtzehn Mitglieder für drei Jahre gewählt. Der Rat kann zu speziellen Problemen Studien anfertigen lassen, allgemeine Empfehlungen geben, internationale Abkommen entwerfen und internationale Staatenkonferenzen bei Bedarf einberufen.
Der Treuhandschaftsrat oder Treuhandrat wie er auch bezeichnet wird, heißt in der englischen Sprache Trusteeship Council. Er ist das verantwortliche Organ für das Treuhandsystem und die Gebiete ohne eine selbstständige Regierung. Diese bezeichnet man auch als Mandatsgebiete.
Aufgrund von Artikel 22 der Charta der Vereinten Nationen, hat die Generalversammlung einen breit gefächerten Kranz von Spezialorganen, also von Unterorganen und Unterorganisationen geschaffen. Das gleiche gilt auch für den Sicherheitsrat. Dabei haben die Sonderorganisationen ihre eigene Bedeutung. Zu den Spezialorganen gehören zum Beispiel das Weltkinderhilfswerk UNICEF, der hohe Flüchtlingskommissar der VN UNHCR. Zu den Sonderorganisationen gehören u.a. die Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur - UNESCO und die Internationale Atomenergie Behörde – IAEA.