© Kellermeister / pixelio.de
Der UN Sicherheitsrat
Der Sicherheitsrat (SR) oder besser gesagt der Weltsicherheitsrat ist ein weiteres Organ der Vereinten Nationen. Der SR trägt die Hauptverantwortung für die Einleitung als auch für die Durchführung von Verfahren, mit denen internationale Streitigkeiten friedlich beigelegt, ein friedlicher Ausgleich oder eine Politik der friedlichen Veränderung herbeigeführt werden soll. Im Rahmen der Charta sind die Mitglieder den Entscheidungen des Sicherheitsrats unterworfen.
Diesem Rat gehören fünf ständige Mitglieder an: Russland, Großbritannien, Frankreich und die Volksrepublik China. Dazu kommen noch zehn nicht ständige Mitglieder, die im zweijährigen Wechsel unter der Berücksichtigung einer entsprechend angemessenen geografischen Verteilung von der Generalversammlung gewählt werden. Dabei haben die ständigen Mitglieder die Möglichkeit von einem Veto - Recht gebrauch zu machen, mit denen jedes einzelne der fünf Länder die Entscheidung des Rates bei Bedarf entsprechend blockieren kann. Nur im Fall einer Gefährdung des Friedens oder bereits eingetretenen Verletzung der Friedenspflicht durch einen etwaigen Friedensbruchs eines Landes oder einer Aggression, hat der Sicherheitsrat eine zwingende Anordnungsbefugnis wie zum Beispiel die Verhängung von wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen. Ansonsten gibt auch der SR nur Empfehlungen ab.
Die von der Charta der Vereinten Nationen vorgesehene ständige Streitmacht, die in Fällen des Friedensbruchs vom Sicherheitsrat entsprechend eingesetzt werden kann, konnte bisher noch nicht bereitgestellt werden. Aus diesem Grund können die Vereinten Nationen nur dadurch in Konflikte militärisch eingreifen, dass einzelne Mitglieder hierfür Truppeneinheiten freiwillig zur Verfügung stellen. Die dann nach Entscheidung des Sicherheitsrates in den jeweiligen Krisengebieten als allgemein bekannte Blauhelmsoldaten eingesetzt werden um den Frieden zu sichern bzw. wahren oder wieder herzustellen.
Diesem Rat gehören fünf ständige Mitglieder an: Russland, Großbritannien, Frankreich und die Volksrepublik China. Dazu kommen noch zehn nicht ständige Mitglieder, die im zweijährigen Wechsel unter der Berücksichtigung einer entsprechend angemessenen geografischen Verteilung von der Generalversammlung gewählt werden. Dabei haben die ständigen Mitglieder die Möglichkeit von einem Veto - Recht gebrauch zu machen, mit denen jedes einzelne der fünf Länder die Entscheidung des Rates bei Bedarf entsprechend blockieren kann. Nur im Fall einer Gefährdung des Friedens oder bereits eingetretenen Verletzung der Friedenspflicht durch einen etwaigen Friedensbruchs eines Landes oder einer Aggression, hat der Sicherheitsrat eine zwingende Anordnungsbefugnis wie zum Beispiel die Verhängung von wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen. Ansonsten gibt auch der SR nur Empfehlungen ab.
Die von der Charta der Vereinten Nationen vorgesehene ständige Streitmacht, die in Fällen des Friedensbruchs vom Sicherheitsrat entsprechend eingesetzt werden kann, konnte bisher noch nicht bereitgestellt werden. Aus diesem Grund können die Vereinten Nationen nur dadurch in Konflikte militärisch eingreifen, dass einzelne Mitglieder hierfür Truppeneinheiten freiwillig zur Verfügung stellen. Die dann nach Entscheidung des Sicherheitsrates in den jeweiligen Krisengebieten als allgemein bekannte Blauhelmsoldaten eingesetzt werden um den Frieden zu sichern bzw. wahren oder wieder herzustellen.